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   LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 495/06   

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https://dejure.org/2006,9392
LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 495/06 (https://dejure.org/2006,9392)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2006 - 10 Ta 495/06 (https://dejure.org/2006,9392)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2006 - 10 Ta 495/06 (https://dejure.org/2006,9392)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung bei personellen Maßnahmen Aufhebungsantrag des Betriebsrats, Zeitdauer der Einstellungsmaßnahme

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§§ 99 Abs. 1, 101 BetrVG§ 42 Abs. 4 GKG
    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung bei personellen Maßnahmen Aufhebungsantrag des Betriebsrats, Zeitdauer der Einstellungsmaßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandwert bei einem Verfahren über einen Antrag des Betriebsrates über die Aufhebung der Einstellung eines Mitarbeiters

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 101; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4; BetrVG § 99 § 101
    Gegenstandswert in Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei personellen Maßnahmen - Aufhebungsantrag des Betriebsrats

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 11/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Aufhebung der Umgruppierung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 495/06
    Diese Wertfestsetzung gilt auch für einen Antrag des Betriebsrats auf Aufhebung der Maßnahmen nach § 101 BetrVG (LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 11/05 - NZA-RR 2005, 435).
  • LAG Hamm, 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04

    Gegenstandswert, personelle Einzelmaßnahme, mehrere, Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 495/06
    Von dieser Rechtsprechung, der auch die derzeit zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gefolgt sind (LAG Hamm, Beschluss vom 04.06.2003 - 10 TaBV 53/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04 -) und an der sich durch die Übernahme des § 12 Abs. 7 ArbGG (alt) in § 42 Abs. 4 GKG (neu) zum 01.07.2004 nichts geändert hat, ist auch das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss dem Grunde nach ausgegangen.
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahrenbefristete Einstellung von 15

    Auszug aus LAG Hamm, 25.09.2006 - 10 Ta 495/06
    Lediglich bei einer Einstellung für kürzere Zeiträume kann eine Herabsetzung des Gegenstandswertes auf zwei Monatsverdienste - bei einer Dauer bis zu sechs Monaten - oder gar auf einen Monatsverdienst - bei einer Dauer bis zu drei Monaten - in Betracht kommen (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.1987 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 13.05.1986 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 55; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 - Wenzel, a.a.O., § 12 Rz. 485).
  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 Ta 523/07

    Wertfestsetzung in Beschlussverfahren; Eingruppierung von 181 Mitarbeitern;

    Lediglich bei einer Einstellung für kürzere Zeiträume kann eine Herabsetzung des Gegenstandswerts auf zwei Monatsverdienste - bei einer Dauer bis zu sechs Monaten - oder gar auf einen Monatsverdienst - bei einer Dauer bis zu drei Monaten - in Betracht kommen (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.1987 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 13.05.1986 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 55; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 25.09.2006 - 10 Ta 495/06 - LAG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - NZA-RR 2007, 96; GK/Wenzel, a.a.O., § 12 Rz. 485).
  • ArbG Saarlouis, 09.03.2009 - 1 BV 21/08
    Ein geringerer Wert wird jedoch dann angesetzt, wenn die vorgesehene Beschäftigungsdauer einen kürzeren Zeitraum betrifft (vgl. z. B. GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rz. 485 und Bertelsmann, a.a.O. S. 73: voller Wert erst bei Einstellung für mehr als 6 Monate; GMPM-Germelmann, ArbGG, 5. Auflage, § 12 Rz. 135: "...in der Regel wird hier der volle Streitwertrahmen nicht ausgeschöpft werden können ..."; vgl. auch LAG Hamm, 18.01.2008, 13 Ta 736/07, 25.09.2006, 10 Ta 495/06; LAG Düsseldorf, 28.11.2006, 6 Ta 614/06; 16.06.2006, 6 Ta 288/06, alle veröffentlicht bei juris).
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